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Vom REK zur Umsetzung

Vom REK zur Umsetzung

Das REK Pratteln bietet eine Perspektive für die Entwicklung Pratteln. Teilstrategien und Massnahmen beschreiben die Schritte auf dem Weg in diese Perspektive.

Aber das REK ist heute nicht verbindlich. Wie geht es also weiter?

Das räumliche Entwicklungskonzept ist eine fachlich-konzeptionelle Grundlage für die nächsten Aufgaben. In den nächsten Schritten ist eine möglichst direkte Umsetzung vorgesehen. Die Teilstrategien, Massnahmen und Objektblätter lassen sich gut bündeln.

Folgende Arbeitspakete sind vorgesehen.

 

Kommunaler Richtplan

Das REK ist weder für die Behörden noch für die Grundeigentümer verbindlich. Es ist sinnvoll, die Ergebnisse des REK mit einem kommunalen Richtplan behördenverbindlich zu regeln. Dabei werden die aufgelisteten Objektblätter bezüglich Umsetzungshorizont, Kosten und Koordinationsstand konkretisiert. Damit bekennen sich die Behörden von Gemeinde und Dritten die Inhalte des REK in Planungen und Projekten zu berücksichtigen.

 

Umsetzung von Projekten in Zuständigkeit anderer Behörden

Einige Inhalte und Massnahmen liegen in der Zuständigkeit anderer Behörden, beispielsweise kantonaler Fachstellen. Mit einem kommunalen Richtplan kann sichergestellt werden, dass sich auch Dritte bei der Umsetzung der Massnahmen am REK orientieren.

Dies betrifft folgende Objektblätter:

  • 6.1.8      Neubaugebiet „Rheinkrone“     
  • 6.1.9      Baustein „Tor zur Schweiz“        
  • 6.1.10    Baustein ARA    
  • 6.2.3      Projekt „Grüne Route West“     
  • 6.2.4      Projekt „Grüne Route Ost“         
  • 6.5.6      Hard-/Hohenrainstrasse             
  • 6.6.2      ÖV-Korridor Aegelmatt/Vogelmatt        
  • 6.6.3      ÖV-Korridor Gehrenacker–Rankacker–Wanne/Rüti        
  • 6.6.4      ÖV-Korridor Bahnhof–Grüssen–Längi   
  • 6.7.1      Übergeordnete Veloverbindungen        

Revision Ortsplanung/Zonenplan Siedlung

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision kann eine Mehrheit der Strategien und Massnahme aus dem REK umgesetzt werden. Damit können wichtige Inhalte grundeigentümerverbindlich geregelt und die Voraussetzungen für eine koordinierte und abgestimmte Entwicklung geschaffen werden. Für die Umsetzung in der Ortsplanungsrevision sind insbesondere folgende Objektblätter vorgesehen:

  • 6.1.2      Knotenpunkte als Quartierscharniere   
  • 6.1.4      Differenzierte Wohnquartiere  
  • 6.1.7      Weiterentwicklung der Arbeitsgebiete 
  • 6.1.9      Baustein „Tor zur Schweiz“        
  • 6.1.10   Baustein ARA    
  • 6.2.1      Natur- und Landschaft Sorge tragen      
  • 6.2.2      Parkring              
  • 6.2.6      Freiraumgerüst Salina Raurica   
  • 6.3.1      Klimarelevante Schlüsselzonen
  • 6.3.2      Hitzemindernde Massnahmen in Arbeitsgebieten   
  • 6.3.3      Summe der Baumkronenfläche vergrössern      
  • 6.3.4      Grünflächenziffer 
  • 6.5.1      Abstimmung Siedlung und Verkehr        

Revision Strassennetzplan und Strassenreglement

Der kommunale Strassennetzplan und das dazugehörige Strassenreglement sind wichtige Instrumente der Verkehrsplanung. Damit wird die Verkehrserschliessung koordiniert und die schrittweise Umsetzung geregelt. Im Rahmen der anstehenden Revision des Strassennetzplans werden die Handlungsempfehlungen aus folgenden Objektblättern umgesetzt:

  • 6.2.5      Grüne Route Baslerstrasse         
  • 6.2.6      Freiraumgerüst Salina Raurica   
  • 6.2.10   Gestaltungskatalog Stadträume
  • 6.2.11   Schwammstadtkonzept
  • 6.5.2      Verkehrslenkung Ortseingang  
  • 6.5.3      Erschliessung Gewerbequartier Güterstrasse    
  • 6.5.4      Gestaltung Sammelstrassen 
  • 6.5.5      Gestaltung Quartierstrassen 
  • 6.7.2      Lokale Veloverbindungen          

Revision Energiesachplan

Der Energiesachplan dient als Grundlage für die Erarbeitung eines Katalogs mit konkreten Massnahmen. Mit der Nachführung des Energiesachplans werden die Handlungsempfehlungen aus den Objektblätter wie folgt aufgenommen.

  • 6.4.1      Nachführung Energiesachplan
  • 6.4.2      Sonnenenergie in Arbeitsgebieten 
  • 6.4.3      Vorgaben für Areal- und Bauentwicklung   

Planungsprozesse von Dritten

Für komplexe Gebiete mit grossem Koordinationsbedarf sind weiterführende Planungsprozesse mit den betroffenen Akteuren zielführend. Die Gemeinde kann solche Prozesse anstossen, diese werden dann aber durch alle betroffenen Akteure gemeinsam durchgeführt.

  • 6.1.3      Grosssiedlungen            
  • 6.1.5      Kooperative Planung Grüssen  
  • 6.1.11   Baustein Salina Raurica Ost        

Strategische Einzelprojekte

Aus dem REK ergeben sich strategische Projekte, welche mit der Umsetzung einen massgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Gemeinde haben.

  • 6.1.1      Innenentwicklung Pratteln Mitte            
  • 6.1.6      Neubaugebiet Grüssenhölzli     
  • 6.2.7      Rheinpark          
  • 6.2.8      Längipark           
  • 6.5.7      BGK Burggartenstrasse
  • 6.5.8      BGK Schlossstrasse - Gallenweg

Einflussnahme im Bereich SBB

Die Gemeinde wird sich bei der SBB und weiteren Stellen für eine entsprechende Umsetzung einsetzen:

  • 6.2.9      Aufwertung Bahnhofumfeld    
  • 6.6.1      Mobilitäts-Hub Bahnhof Pratteln            
  • 6.7.3      SBB-Gleisquerungen  

Umsetzung im laufenden Geschäft

Neben diesen strukturierenden Prozessen können die Zielsetzungen und Massnahmen in laufenden oder anstehenden Projekten umgesetzt werden. Dies betrifft beispielsweise Sanierungs- oder Umgestaltungsmassnahmen von öffentlichen Flächen oder Arealentwicklungen durch Private (Quartierplanungen).

 

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