Ein Quartierplan (QP) ergänzt den Zonenplan der Gemeinde um spezifische Vorschriften, die auf ein konkretes Areal und das jeweilige Entwicklungsvorhaben zugeschnitten sind. Er besteht aus einem Plan, einem Reglement und einem Vertrag zwischen Gemeinde und Grundeigentümern und wird in enger Zusammenarbeit erarbeitet. Grundlage dafür ist das Richtprojekt, dessen wesentliche Qualitäten der QP rechtlich verbindlich festlegt, beispielsweise Bau- und Freiraumbereiche, maximal realisierbare Geschossflächen, Wohn- und Gewerbeanteile, Erschliessungskonzept oder Nachhaltigkeitsstandards. Dies schafft einen verlässlichen Rahmen für die Planung.
Der QP muss jedoch genug Spielraum bieten, um auf zukünftigen Bedarf reagieren zu können; Dies besonders bei grossen Arealen, die über einen langen Zeitraum entwickelt werden. Das QP-Verfahren stellt sicher, dass der QP unter Einbezug der Öffentlichkeit entwickelt wird. Die Gemeinde leitet das Verfahren, und der QP wird abschliessend durch den Regierungsrat des Kantons genehmigt. Konkrete Bauprojekte können erst bewilligt werden, wenn ein rechtskräftiger QP vorliegt.